Arzt im Netz: Diese Richtlinien für Ihre Homepage sollten Sie kennen

Wer seine eigene Praxishomepage erstellt, sollte wissen, welche Informationen sie unbedingt enthalten muss. Und was allen Ärzten verboten ist. Wir verraten Ihnen die rechtlichen Grundlagen und beliebte Fehlerquellen.

Was muss unbedingt auf die Arzt-Homepage?

Laut Telemediengesetz muss jeder Internetauftritt ein Impressum haben. Ärzte und Zahnärzte müssen neben den üblichen Angaben wie Name, Anschrift und E-Mail-Adresse auch berufsbezogene Informationen bereitstellen.

Nach folgendem Muster sollten die berufsbezogenen Informationen auf Ihrer Arzt-Homepage dargestellt werden:

  • Berufsbezeichnung und Staat, in dem die Ausbildung abgeschlossen wurde
  • zuständige Landesärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung
  • Hinweis auf das Heilberufsgesetz des jeweiligen Bundeslandes und die Berufsordnung der jeweiligen Ärztekammer
  • Umsatzsteuer-ID bei Behandlungen ohne medizinische Indikation

Laut der Studie von docleads vergessen 94 % der Ärzte und Zahnärzte eine dieser Informationen auf Ihrer Arzthomepage. Häufig ist es die Umsatzsteuer-ID.

Auch die Datenschutzerklärung gehört zu den Pflichtangaben, wenn personenbezogene Daten erhoben werden. Das betrifft jeden Arzt, der ein Webanalyse-Tool nutzt oder ein Kontaktformular auf seiner Seite hat. Also fast alle. Aufklären müssen Sie Ihre User beispielsweise über Art, Umfang und Zweck der Datenerhebung.

Hier lauern viele Fallstricke: Genügend Ärzte vergessen, die Nutzer auf den Datenschutzverantwortlichen oder auf Cookies hinzuweisen. Was das genau ist, erfahren Sie in unserem Whitepaper zum Arztwerberecht.

Wenn Sie auf andere Webseiten verlinken, brauchen Sie darüber hinaus einen Haftungsausschluss. Schließlich wollen Sie nicht dafür verantwortlich sein, was auf den verlinkten Webseiten steht.

Was darf auf die Arzt-Webseite?

Neben den Formalitäten möchten Sie Ihre Praxiswebseite sicher mit Informationen über Ihre Qualifikationen, Ihre Praxis und Ihre Leistungen anreichern. Das dürfen Sie natürlich. Achten Sie nur darauf, korrekte Angaben zu machen.

Wichtig ist beispielsweise, die richtigen Bezeichnungen zu verwenden. Nicht jede Arztpraxis ist eine Praxisklinik und bietet pflegerische Betreuung über Nacht. Außerdem sind manche Tätigkeitsschwerpunkte leicht mit Weiterbildungen zu verwechseln.

Ein Auge sollten Sie auch auf Ihre Leistungsbeschreibungen haben. Informieren Sie Ihre Leser sachlich über Ihre  Behandlungen? Oder finden sich hier und da Werbefloskeln, irreführende Behauptungen oder Erfolgsversprechen?

Was ist auf einer Arzt-Homepage verboten?

Der Gesetzgeber sieht vor, dass Arztwerbung letztlich dem Wohl des Patienten dienen soll. Dem Patient sollen genügend Informationen zur Verfügung stehen, damit er sich seines Rechts auf freie Arztwahl bedienen kann. Deshalb sind anpreisende, irreführende und vergleichende Inhalte verboten. Auch Links zu Unternehmen, Behauptungen über eine nicht belegte medizinische Wirksamkeit und Empfehlungen bestimmter Hersteller sind auf der Praxis-Homepage verboten. Patientenfeedbacks und Gästebücher sind mittlerweile zwar erlaubt, dürfen aber nicht in missbräuchlicher Weise verwendet werden. Diese Regelungen gelten natürlich auch für Facebook.

Plastisch-ästhetische Chirurgen dürfen außerdem keine Vorher-Nachher-Bilder ihrer Operationen online stellen. Was alle Ärzte bei Fotos und speziell den Copyrights beachten sollten, erfahren Sie in unserem Whitepaper „Berufswidrige Werbung: 22 häufige Fehler auf Praxiswebseiten“.

Der Report enthält außerdem eine Checkliste mit sehr häufigen rechtlichen Fehlern und Richtlinien für die Arzt-Homepage, die Sie für Ihre Webseite nutzen können. So haben Sie eine Vorlage mit rechtlichen Hinweisen, an der Sie sich orientieren können.

Richtlinien für die Homepage eines Arztes

Arzt-Homepage Richtlinien:
Unser Fazit

Arzt-Webseiten sind ein gutes Instrument, um Patienten anzusprechen. Bei der Erstellung der Praxishomepage sind jedoch viele berufsspezifische Fallstricke zu beachten. Wenn Sie nicht selbst Hand anlegen wollen, können Sie auch eine Agentur beauftragen. Fragen Sie ruhig nach, ob sich die Agentur mit den Richtlinien auskennt, die für Ärzte gelten. Denn nur mit einer rechtlich einwandfreien Arzt-Homepage sind Sie auf der sicheren Seite.

Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Für die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der bereitgestellten Inhalte kann von docleads keine Haftung übernommen werden.  

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